Aktuelles

Wieder ist eine CD mit bankinternen Daten aus dem Ausland aufgetaucht. Diesmal nicht aus Liechtenstein, sondern aus der Schweiz. Mindestens eine weitere CD wird folgen.
Ungeachtet der Frage, ob die Verwertung der Daten durch den deutschen Rechtsstaat verfassungsgemäß ist, sind die Daten an die Steuerbehörden gelangt und die Ermittlungen gegen etwaige Steuersünder beginnen.

Schnelligkeit schützt vor Strafbarkeit

Wer befürchten muss, von der Steuerfahndung ins Visier genommen zu werden, sollte schnell reagieren. Denn durch eine Selbstanzeige kann man sich vor der Strafbarkeit retten, solange  der Finanzverwaltung die Tat noch nicht bekannt ist.

Es ist nie zu spät

Auch wenn die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen bereits laufen, gibt es noch verschiedene Möglichkeiten, der Strafbarkeit zu entgehen oder die Folgen zu mildern. Inwieweit dies erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab und kann ohne genaue Kenntnisse des Falles nicht vorhergesagt werden. Auch vom Beginn der Ermittlungen an bis zur Vollstreckung können wir Ihnen helfen.

Was Sie tun sollten

Egal, in welchem Stadium des Verfahrens Sie sich befinden, es gibt immer Möglichkeiten, Ihre Situation zu verbessern. Melden Sie sich so früh wie irgend möglich, dann sind die Chancen, einer Strafbarkeit zu entgehen, am höchsten.

Was wir für Sie tun

Sobald Sie sich bei uns melden, vereinbaren wir kurzfristig einen Besprechungstermin, in dem wir mit Ihnen die Einzelheiten Ihres konkreten Problems besprechen. Zunächst klären wir, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt. Wenn ja, raten wir Ihnen, was weiter zu tun ist und wie Sie sich verhalten sollten. Im Falle einer strafbefreienden  Selbstanzeige fertigen wir diese schnellstmöglich an und setzen uns für Sie mit den zuständigen Behörden auseinander. Sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige  nicht (mehr) möglich sein, bestellen wir uns gegebenenfalls zu ihren Verteidigern und begleiten Sie bei den strafrechtlichen Ermittlungen oder vor Gericht. Wir sind für Sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland tätig. Selbstverständlich arbeiten wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen.

Kosten

Wenn das erste Gespräch ergibt, dass wir Sie nicht weiter beraten oder vertreten müssen, zahlen Sie eine einmalige Beratungsgebühr. Ist es erforderlich, dass wir weiter für Sie tätig sind, klären wir bereits im ersten Gespräch alle Kostenfragen mit Ihnen, denn diese sind abhängig von Ihrem individuellen Sachverhalt. Damit wissen Sie, welcher Kostenaufwand auf Sie zukommt.

Aus aktuellem Anlass sind wir ständig für Sie erreichbar – auch am Wochenende!
Tel.:  030 805 86 96 0
kanzlei@obermeier-berlin.de